bis 2006
Wie sollte es weitergehen
Überlegungen : Kiezarbeit und Lindenhofer Traditionspflege
– Einfach besser Wohnen (sollte im Logo stehen)
Es gab nun die Frage, ob der Verein aufgelöst werden soll (oder sogar muss) oder weitergeführt werden kann. Nachdem alle Kosten bezahlt waren und den Mitgliedern ihre Beiträge erstattet wurden, stand der Verein nur mit 80€ in der „Kreide“. Also neue Aufgaben suchen und weitermachen. Wer einmal vom Vereinsfieber gepackt ist, hört so schnell nicht auf.
2003 konnte dann Kult e.V. neu beginnen. Die Zusammenarbeit mit der GeWoSüd e.G. und den in der Siedlung Lindenhof aktiven Gruppen ließ vieles wachsen. Kinoabende, Festplanung und Bildungsveranstaltungen waren der Anfang. Nun, mit einem kleinen Mitgliederstamm, aber einer großen Zahl an Gleichgesinnten, war die Umgestaltung des Vereins und der Aufbau von neuen Aktivitäten fast ein Vergnügen.
Im März 2004 hat der Verein zwar nur 8 Mitglieder, aber eine Aktivenanzahl von ca. 20 Personen. Bis zur Mitgliederversammlung, die im Juni/Juli stattfinden soll, müssen noch 3 neue Vorstände gefunden werden. Gerd Reimer, zurzeit Schriftführer, kandidiert wieder für den Vorstand. Der restliche Vorstand wird dann seine Ämter niederlegen.
Ihre Kandidaturen hatten bisher erklärt:
Frau Barbara Grimm und Frau Helene Böhm.
Für ein Person aus der GeWoSüd e.G. wäre also noch Platz im Vorstand, um die Bindung an die Genossenschaft und die Kontrolle durch die Genossenschaft zu ermöglichen. Je kleiner die Zahl der „Neugründungsmitglieder“ bleibt, desto schneller kann die neue Satzung eingetragen werden und der Verein mit der Arbeit beginnen.
Der „neue Name“ ist dann:
K.u.L.T. e.V. - Verein zur Förderung der Kiezarbeit und Lindenhofer Traditionspflege
Die neue Satzung, die mit dem Finanzamt noch geklärt wird, erlaubt dem Verein eine Tätigkeit in folgenden Bereichen:
(1) Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung der Gemeinschaften und Nachbarschaften in den Wohngebieten, insbesondere die Unterstützung von Maßnahmen, die der Alten- und Jugendpflege dienen.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a. die Schaffung und Förderung von Begegnungsstätten, z.B. als Senioren-, Jugend- und Nachbarschaftstreffs, die der Allgemeinheit offen stehen;
b. die Organisation und Durchführung von Beratungs- und Informationsveranstaltungen zu bestimmten Problembereichen wie beispielsweise vorbeugende Gesundheitspflege, gesunde Ernährung, Möglichkeiten der Nutzung ambulanter sozialer und mobiler Dienste für Senioren und hilfsbedürftige Menschen;
c. die Organisation und Durchrührung von Veranstaltungen und Projekten, die dazu geeignet sind, für und mit Kindern/Jugendlichen positive Entwicklungsmöglichkeiten in den Wohngebieten zu schaffen;
d. die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer selbst körperlich und geistig aktiv werden; z.B. Gymnastik, Wandern, Bastelstunden, Besuch öffentlicher Einrichtungen wie Museen, Denkmäler, Sportstätten u.a.;
e. die Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen, die dem ungezwungenen Kennenlernen der Menschen in den Wohngebieten dienen, mit dem Ziel, der Vereinsamung und Ausgrenzung Einzelner und ethnischer Gruppen entgegenzuwirken;
f. die Beratung über Möglichkeiten der baulichen und gestalterischen Anpassung von Wohnungen und Wohnumfeld an die Bedürfnisse alter und hilfsbedürftiger Menschen, sowie die Unterstützung bei der Ausführung; die Förderung von Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe und Nachbarschaftsinitiativen unter Berücksichtigung der Traditionen in den Wohngebieten.
Hierbei ist die mal angedachte Beschränkung auf dem Lindenhof weggefallen. Es wird von Bauteilen gesprochen. Damit ist die Arbeit in allen Teilen der GeWoSüd möglich.
Was könnte der Verein leisten:
1. Planung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art
2. Unterstützung der Sozialbetreuung
3. Verwaltung und Betreuung von Gemeinschaftsräumen
4. Beantragung von ABM Stellen o. ä.
5. Aufbau oder Aufnahme sowie Steuerung von Untergruppen
6. Ausstellung von Spendenbescheinigungen, sofern die Spenden dem Vereinsvermögen zufallen und dem Vereinszweck dienen. ..........
